FAQ
Kosten und Fördermöglichkeiten
Kann man die Kosten für das Studium steuerlich geltend machen?
Ja, die Studiengebühren können Sie als nicht selbstständig Beschäftigte*r im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Steuerlich geltend gemacht werden können:
- Studiengebühren
- Fahrtkosten (z. B. Bahnticket)
- Übernachtungskosten
- Arbeitsmittel (Literatur, Büromaterial).
Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit bietet Studierenden eine finanzielle Unterstützung unabhängig vom Einkommen. Beantragt werden kann der Kredit auch für Masterstudiengänge. Gefördert werden Studierende, die zu Finanzierungsbeginn max. 44 Jahre sind.
W: www.kfw.de
E: info@kfw.de
Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?
Bildungsscheck
Der Bildungsscheck NRW bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, die in NRW wohnen. Er gilt auch für berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen und in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Sie reichen den Bildungsscheck bei uns ein und bekommen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Erstattung der Studiengebühren in Höhe des Bildungsschecks.
W: www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck
Ablauf und Organisation des Studiums
Wann und wie kann ich mich für das Studium bewerben?
Die Bewerbung für den jeweiligen berufsbegleitenden Masterstudiengang kann jederzeit über die Website oder postalisch erfolgen. Zu beachten ist jedoch der Studienstart der jeweiligen Studiengänge:
- BAUBETRIEB // Führung | Prozesse | Technik (Studienstart Januar)
- Real Estate Management and Construction Project Management (Studienstart April)
- Nachhaltiges und Ressourcenschonendes Bauen(Studienstart Oktober)
Kann ich Studienleistungen anerkennen lassen?
Diplom- oder Bachelor-Absolvent*innen mit mind. 210 Credits können sich auf Antrag bis zu 30 Credits auf das Masterstudium anrechnen lassen, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Qualifikationen und beruflicher Ausblick
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für die Masterstudiengänge?
Die Zugangsvoraussetzungen können auf der Website des jeweiligen Weiterbildungsstudiengangs eingesehen werden:
- BAUBETRIEB // Führung | Prozesse | Technik
- Real Estate Management and Construction Project Management
- Nachhaltiges und Ressourcenschonendes Bauen
Ist eine Mindestwochenarbeitszeit während des Weiterbildungsstudiums vorgeschrieben?
Sie sollten mindestens 20 Wochenstunden in einem Unternehmen der Bau- oder Immobilienwirtschaft arbeiten, so dass Sie genügend Praxiserfahrung sammeln können. Empfehlenswert sind in den meisten Fällen 32 Wochenstunden (80 %), um Beruf und Studium optimal zu kombinieren.
Sind die angebotenen Studiengänge akkreditiert?
Alle angebotenen Studiengänge sind durch die Stiftung Akkreditierungsrat akkreditiert und in der zentralen Datenbank akkreditierter Studiengänge hinterlegt.
Ist der Masterabschluss auch international anerkannt?
Mit dem Abschluss eines berufsbegleitenden Masterstudiengangs wird der Master of Science (M.Sc.) oder der Master of Business Engineering (MBE) erworben. Beide akademische Grade sind international anerkannt. Die Akkreditierung der Studiengänge sichert die Einhaltung international anerkannter Qualitätsstandards.